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Flitzen, schnitzen, auf der Wurzel sitzen. Unser Waldkindergarten lässt Kinderträume wahr werden. Seit über einem Jahrzehnt (Gründung Dezember 2011) besteht ein breites Angebot zur Kinderbetreuung, dessen zentraler Bestandteil zwei Kindergartengruppen sind, die basierend auf dem selbst erarbeiteten Schutzkonzept betreut werden. Durch die Lage in der Natur gibt es zahlreiche Gelegenheiten, um die Umgebung zu erkunden, eine deftige Matschsuppe zu kochen oder für den Schnitzführerschein zu üben. Dabei spielt sich nicht alles in und um die Bauwägen herum ab, sondern auch in dem eigenen Tipi-Zelt, dem Dschungelpfad oder am nahegelegenen Schlösslessee. Jeder Tag bietet ein neues Abenteuer.

Für Grundschüler gibt es ein Angebot zur Teilnahme bei den Schulspatzen, für die auch während der Ferien ein Betreuungsangebot gewährleistet wird – bspw. konnten die Kinder im Frühjahr eine eigene Solarstation mit Akku und Lichterkette gestalten. 

Ein wöchentlich stattfindender Waldforscherclub rundet das Angebot ab.

 

Unser Team

Alle unsere Erzieherinnen haben langjährige Berufserfahrung und bilden sich regelmäßig in den verschiedensten Teilbereichen der Pädagogik fort.

Unser Kinderschutz­konzept des Waldkindergarten Schurwaldspatzen

Unser Waldkindergarten ist geprägt von einer gemeinsamen Verantwortung und Gestaltung aller Beteiligten: der Kinder, des Teams, der Eltern und des Trägers.

Auf der Basis des Bundeskinderschutzgesetzes haben wir im vorliegenden Schutzkonzept alle Anforderungen, die wir zum Schutz und zum Wohle der uns anvertrauten Kinder an uns selber stellen, berücksichtigt und niedergeschrieben.

Das Konzept ist allen Beteiligten bekannt und wird neuen Mitgliedern vorgelegt.

Es wurde von unserem Team in Kooperation mit dem Träger gemeinschaftlich erarbeitet und wird regelmäßig überprüft, aktualisiert und weiterentwickelt. Es dient nicht nur dem Schutz unserer Kinder, sondern auch der Mitarbeiter*innen unserer Einrichtung. Der Schutz der Kinder hat bei uns aber oberste Priorität.

Es ist unser aller Auftrag, die Kinder in unserer Einrichtung in besonderem Maße vor Vernachlässigung, Gewalt und Übergriffen zu schützen.

1. Unsere Kinder haben Rechte

1Vorwort
Hiermit erklären wir, dass es unser aller Bestreben ist, die nun folgenden Kinderrechte in unserer Arbeit umzusetzen und die Rechte der Kinder zu wahren. In unserem Alltag mit den Kindern möchten wir Fachkräfte uns die Freiheit einräumen, jederzeit angemessen, pädagogisch sinnvoll und situationsorientiert zu reagieren und dabei die Rechte der Kinder immer im Blick zu haben.
2Recht auf gewaltfreie Erziehung
Unsere Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Erziehung. Dies muss in erster Linie gewährleistet sein durch unsere Sprache und Körpersprache.

Wenn wir die Kinder ansprechen, begeben wir uns auf Augenhöhe. Durch Augenkontakt und unsere Mimik schaffen wir die Voraussetzung für ein vertrauensvolles Gesprächsklima und können liebevolle Beziehungen aufbauen. Dort, wo keine Mimik und keine Intonation erkennbar ist, fehlt die Beziehungsebene.

Wir sind den Kindern zugewandt und nicht von oben herab. Sie haben das Recht auf aktives Zuhören, wenn wir mit ihnen in den Dialog gehen. Wir geben ihnen Zeit, sich zu äußern und akzeptieren ihre eigene Meinung. Wir versuchen, ihre individuellen Bedürfnisse zu erkennen und nehmen die Grenzen der Kinder wahr.

Durch angepassten Körperkontakt und in einem ehrlichen Austausch entsteht emotionale Sicherheit und ein gesunder Beziehungsaufbau kann stattfinden.
3Recht auf Bildung und Selbstständigkeit
Eine nachhaltige Bildung entsteht laut Bildungsforschung durch SELBSTBILDUNG.

Unsere Aufgabe als Erzieherinnen ist es in erster Linie, Vorbild und Bindungspartnerin zu sein. Wir schauen genau hin, welche Themen, Situationen und Geschehnisse die Kinder interessieren und bewegen. Diese greifen wir auf und geben den Kindern die Möglichkeit, Erlebtes zu verarbeiten und sich auszuprobieren.

Wir schaffen Bildungsräume und vermitteln Wissen und Lebensfreude. Dies gelingt uns besonders gut im Naturraum, den wir den Kindern „Bildungsraum“ zugänglich machen und wo wir ihnen die Natur nahe bringen.

In den sogenannten Freispiel-Phasen können die Kinder sich mit Lebenseindrücken auseinandersetzen, Erlebnisse verarbeiten, Selbstwirksamkeit erleben und in Konfliktsituationen Handlungs- und Lösungsstrategien erproben.

In unseren altershomogenen „Treffs“ (Mäuse-, Eichhörnchen- und Fuchstreffs ) können die Kinder Fragen stellen, ihr Wissen anwenden und mitteilen, sich ausprobieren und ihr Selbstbewusstsein stärken. Sie erkennen das Wachsen ihrer eigenen Selbständigkeit und trauen sich immer mehr zu.

„Auf dem Weg durch die Natur“ können wir bei den Kindern Begeisterung wecken und Wissen auf ganz „natürliche Art“ vermitteln. Mit Blick auf ein verantwortungsvolles Miteinander von Mensch und Natur üben wir Achtsamkeit und wecken Interesse bei den Kindern.

Unser Ziel ist es, die Kinder zu befähigen, eine lebenswerte Zukunft zu gestalten und positive gesellschaftliche Veränderungen anzustoßen.

Die Kinder haben auch ein Recht darauf, dass wir mit der Schule verantwortungsvoll und kompetent kooperieren, damit ein guter Übergang vom Kindergarten in die Schule und somit ein gelungener Schulstart möglich ist.

Außerdem haben sie das Recht darauf, von Erzieherinnen begleitet zu werden, die sich durch Fortbildungen regelmäßig weiterbilden und ihnen immer neue Wege der Wissensvermittlung und Bildung aufzeigen können.
4Recht auf Entfaltung der Persönlichkeit und Freiheit
Unterschiedliche Persönlichkeiten, Lebenswelten und Erfahrungen bestimmen das „Leben von Vielfalt“ in unserem Kindergarten.

Wir haben eine Haltung, die nicht kategorisiert, sondern den Blick auf die Stärken und Fähigkeiten richtet, die jedes einzelne Kind mitbringt.

Wir nehmen die Kinder so an, wie sie sind. Dies ist wichtig für gelingende Bildungs- und Erziehungspartnerschaften in unserer Einrichtung. Wir sind tolerant und offen für die Unterschiedlichkeit von allen Beteiligten.

Wir nehmen die Interessen und Ideen der Kinder wahr und greifen sie wertschätzend auf.

Im Rahmen unseres Kindergartenalltags lassen wir die Kinder ausprobieren und machen ihre eigenen Grenzen erfahrbar. In einem geschützten Rahmen bieten wir den Kindern immer wieder die Möglichkeit, ihre Grenzen auszuweiten. Wir haben aber auch den nötigen Respekt vor den Grenzen der Kinder.

Ihre Stärken versuchen wir zu erkennen und ihre Fähigkeiten fördern wir und wir stärken ihr Selbstbewusstsein.

Über Kreativität freuen wir uns und lassen sie zu.

Ablöseprozesse begleiten wir einfühlsam und verantwortungsbewusst. Gemeinschaftsfähigkeit erfahren und erlernen wir jeden Tag.
5Recht der Familie auf Schutz und staatliche Unterstützung bei familiären Problemen
Für die Familien in unserem Kindergarten haben wir immer ein „offenes Ohr“.

Wir sind jederzeit bereit, ihnen unsere Hilfe anzubieten. Wir beraten die Eltern aber nur entsprechend unserer Kompetenz und unseren professionellen Möglichkeiten und verweisen zuverlässig an Expert*innen. Wir sind mit Kinderschutzstellen und externen Fachleuten und Beratungsstellen vernetzt (siehe Punkt 7.)

Unsere Schweigepflicht nehmen wir sehr ernst und wir sind uns sowohl über den Begriff Täter-als auch Opferschutz sehr bewusst. Darauf gehen wir im Punkt 4 näher ein.

In der gegenwärtigen Zeit so vieler Wert- und Sinnsysteme möchten wir als Kindergarten mit den Elternhäusern in einen Dialog gehen und deren unterschiedliche Lebensverhältnisse wahr- und ernst nehmen unter Berücksichtigung von religiösen, kulturellen oder weltanschaulichen Traditionen der einzelnen Familien.
6Recht auf Ernährung
Unsere Kinder haben nicht nur das Recht auf Ernährung, sondern vielmehr auf eine GESUNDE Ernährung!

Beim Einkauf für Koch Tage achten wir auf Nachhaltigkeit, saisonale Produkte und gesunde, hochwertige Speisen.

Klare Vesperzeiten und genügend Zeit zum Essen bilden den Rahmen für eine gute Umgebung beim Essen. Die Kinder sollen sich wohlfühlen und selber entscheiden können, WIEVIEL sie essen und WAS sie essen.

Durch regelmäßige Trinkpausen, vor allem in der heißen Jahreszeit, ist zusätzlich gewährleistet, dass die Kinder gut versorgt sind.
7Recht auf Beteiligung bei Entscheidungen, die die Kinder betreffen/ Recht auf Partizipation/ Recht auf Meinungsäußerung
DEMOKRATIE im Kindergarten bedeutet, dass jedes Kind, unabhängig von Alter oder Befähigung, an demokratischen Entscheidungsprozessen teilnehmen kann. Verantwortlich für die demokratische Gestaltung des Kindergartenalltags sind wir Erzieherinnen.

Die Kinder sollen mitbestimmen und ihre Meinung frei äußern dürfen.

Dies geschieht in erster Linie durch unsere situationsorientierte und an den Bedürfnissen und Interessen der Kinder orientierte Arbeit.

Regeln werden nicht nur von uns festgelegt, sondern auch gemeinsam mit den Kindern vereinbart oder gegebenenfalls reflektiert und verändert.

Wir akzeptieren und respektieren bei der Gestaltung unseres Alltags die Sicht-und Handlungsweisen der Kinder und deren freie Meinungsäußerungen, solange sie dadurch niemanden ausgrenzen, beleidigen oder geringschätzen.

Die Kinder können sich aktiv in den Kindergarten-Alltag einbringen.

Um dies zu verdeutlichen, führen wir an dieser Stelle einige konkrete mögliche Beispiele an:

• In sogenannten Kinderkonferenzen und Gesprächskreisen werden die Kinder dazu ermutigt, ihre Meinung frei zu äußern, Gefühle auszudrücken und abzustimmen.
• Sie dürfen bei Kochtagen mitentscheiden oder bei Geburtstagsfeiern Ideen und Wünsche einbringen.
• Im Freispiel können die Kinder sich ihre Spielpartner*innen selbst aussuchen sowie auch den Spielbereich.
• Freundschaften sollen die Kinder selber knüpfen und bestimmen, wer ihre Freundin oder ihr Freund sein soll.
• In Sitzkreisen dürfen die Kinder selber entscheiden, neben wem sie sitzen wollen.
• Um ein Gefühl für den eigenen Körper zu bekommen, dürfen die Kinder (mit-) entscheiden, ob sie Jacke, Mütze,… ausziehen oder anlassen.
• Über ihr Portfolio dürfen die Kinder selbst bestimmen.
• Wenn es der Personalschlüssel erlaubt, sollen die Kinder selbst entscheiden, welche Bezugsperson sie auf die Toilette begleitet oder sie bei anderen pflegerischen Tätigkeiten unterstützt.
• Sie sollen auch selber entscheiden, wer in welchem Moment ihre Vertrauens- bzw. Ansprechperson sein soll.
• Durch die Möglichkeit, kreativ sein zu dürfen, können sich die Kinder im künstlerischen, musischen und kreativen Bereich voll ausleben.
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Zusammenfassend kann man sagen, dass es unser Bestreben ist, die Kinder so oft wie möglich bei der Planung von Angeboten, Projekten, Ausflügen, der Auswahl von Vorlesebüchern und ähnlichem mit einzubeziehen.

Dadurch fühlen sie sich ernst und wahr genommen.
8Recht auf Fürsorge
Damit Kinder sich gesund und positiv entwickeln, müssen ihre Grundbedürfnisse erfüllt werden. Dazu gehört weit mehr als Essen und Trinken. Die Grundbedürfnisse von Kindern gehen viel tiefer. Um leben zu können braucht man vermeintlich Essen, Trinken, Wärme, Atmen und Schlaf. Das reicht aber nicht, denn zum Beispiel auch Autonomie, Selbstverwirklichung oder sogar Inspiration sind Grundbedürfnisse, die ein Kind zum Glücklich Sein braucht.

Und Erwachsene, die diese Bedürfnisse erkennen!

Um dem Alltag einen Rahmen zu geben, muss Hygiene gewährleistet sein. Das bedeutet, wenn ein Kind sich einnässt, muss es frische Kleider bekommen oder die Windel muss gewechselt werden, wenn sie voll ist. Die Hände müssen vor dem Essen mit Seife gewaschen werden und andere wichtige Hygieneregeln sollten berücksichtigt werden.

Hat ein Kind sich wehgetan oder ernsthaft verletzt, muss getröstet und Erste Hilfe geleistet werden.

Fürsorge ist ganz eindeutig mit unserer Aufsichtspflicht verbunden. Das Maß der Aufsicht muss hierbei mit unserem Erziehungsstil im Naturraum in Einklang gebracht werden. Unsere gewünschte Persönlichkeitsbildung, auf die jedes einzelne Kind Anspruch hat, ist nicht mit einer ständigen Überwachung vereinbar. Deshalb müssen wir den Kindern auch Freiräume einräumen, jedoch dafür sorgen, dass zum Beispiel das Gelände, auf dem sich die Kinder aufhalten, gesichert ist. Außerdem ist es unsere Aufgabe und unsere Pflicht, die Kinder über die Gefahren im Naturraum aufzuklären: Nicht zu hoch klettern! Nicht auf liegende Baumstämme am Wegesrand klettern! Beim „Durch den Wald laufen“ auch mal nach oben schauen! Pilze, Beeren und andere Dinge nie ohne unsere Erlaubnis essen!

Was unsere Kinder aber tagtäglich brauchen ist Zuwendung!

Wir nehmen uns Zeit und geben ihnen den Raum dafür. Wir sind ihre Vertrauenspersonen, glauben an sie und sind ihr „Sprachrohr“, wenn sie uns brauchen.

Wir begleiten sie auf ihrem Weg und versuchen auf liebevolle Art, sie beim „Großwerden“ zu unterstützen.
9Recht auf Eigentum
Wir Erzieherinnen versuchen im Alltag, das Eigentum der Kinder zu achten.

Wenn möglich, fragen wir sie um Erlaubnis, bevor wir ihren Rucksack öffnen, um Dinge, die den Kindern gehören wie z.B. Kleidungsstücke oder Vesperdosen, ein und auszuräumen. Die Kinder haben das Recht auf ihr eigenes Essen, dürfen aber auch gerne mal mit anderen teilen.

Bilder der Kinder, Selbstgestaltetes, Geschnitztes, Matsch-Figuren oder Geschenke und Fundstücke aus der Natur behandeln wir mit Vorsicht, Achtsamkeit und Ernsthaftigkeit.

Die Kinder lernen, dass mit Spielmaterial, Arbeitsmaterialien oder Werkzeug, das dem Kindergarten und somit uns allen gehört, sorgfältig und verantwortungsbewusst umgegangen werden muss.

Jedes Kind hat sein eigenes Portfolio. Diese werden wenn möglich in Kinderhöhe gelagert und sind somit für die Kinder immer zugänglich.

Wichtig ist auch der Aspekt, dass wir Schurwaldspatzen „Gast im Wald“ sind und auch der Wald ein Recht auf Schutz hat, UNSEREN Schutz!!! Und dass er nicht unser Eigentum ist.
10Recht auf Gesellschaft und Freude jeder Art
Selbstbestimmte Freundschaften und Spielpartnerschaften sind sehr wichtig für einen guten Umgang miteinander. Um ein konstruktives Miteinander gestalten zu können, benötigen die Kinder unsere Begleitung und Unterstützung in Konfliktsituationen. Wir üben mit ihnen Lösungsstrategien ein wie zum Beispiel: Sag „Stopp, ich will das nicht!“ (mit Gestik) bevor die oder der andere einem zu nahe kommt. Wir unterbinden Konflikte nicht, sondern geben Hilfestellung wenn nötig, oder „moderieren“.

So können Freundschaften entstehen und aufrechterhalten werden.

Die Kinder haben auch ein Recht auf die Einbindung durch uns Erwachsene ins Gemeinwesen. Dies geschieht im familiären Bereich z.B. durch Vereine und bei uns im Kindergarten durch Veranstaltungen wie z.B. den Tag des Baumes oder andere Feste, zu denen die Öffentlichkeit eingeladen ist.

Außerdem nehmen wir immer wieder an Veranstaltungen der Gemeinde teil wie z.B. ein Auftritt am Seniorennachmittag oder das Mitmachen an Festumzügen. Unser Verein Waldkindergarten e.V. ist sehr aktiv ins Vereinsleben eingebunden, z.B. indem er mit einem Stand am Weihnachtsmarkt oder Dorffest vertreten ist, Kindersachenmärkte oder Theaternachmittage für alle Einwohner*innen anbietet.

Durch die gute Kooperation mit der Grundschule lernen die Kinder schon im Vorfeld die Schule und das Schulleben kennen.

Auch beim Einkaufen, z.B. für Koch Tage, lernen wir die Gemeinde aktiv kennen.
11Recht auf Schutz vor körperlicher, seelischer oder sexueller Gewalt
Auf dieses Recht wird im Punkt 3 „Unser Kindergarten als Schutzort“ ausführlich eingegangen.

2. Unser Bild vom Kind und die pädagogische Haltung der Fachkräfte

1Pädagogische Haltung der Fachkräfte
In Haltung steckt das Wort HALT: Halt geben, Halt bekommen oder auch HALT-Hier ist Stopp!

Eine pädagogische Haltung besteht aus Akzeptanz, Transparenz und aus der Freude an der Arbeit mit Kindern.

Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung – durch diese Einstellung und dem Vertrauen, das wir den Kindern entgegenbringen, möchten wir die Persönlichkeit unserer Kinder stärken.

Alle Beteiligten in unserem Kindergarten leben diesen Umgang miteinander und tun dies aus Überzeugung.

Wir sind authentisch in unserem Tun. Nur dann, wenn wir unseren eigenen Gefühlen Raum geben und offen damit umgehen, gelingt es uns, Empathie zu zeigen.

„Empathisch zu sein bedeutet, die Welt durch die Augen der anderen zu sehen und nicht unsere Welt in ihren Augen.“
( Carl R. Rogers )

Werte wie Achtsamkeit sind für unsere pädagogische Arbeit ein wichtiger Bestandteil. Wenn wir achtsam sind, sind wir präsent. Wir nehmen wahr – wo wir sind, was wir tun und was wir fühlen. Wir sehen es als unsere Aufgabe, den Kindern ganz viel Liebe und Geborgenheit zu schenken.

Wir möchten eine RESPONSIVE FACHKRAFT sein. Dies bedeutet: (Responsiv kommt von Antworten)

• Für uns als Fachkräfte bedeutet dies, die Signale der Kinder richtig zu verstehen, angemessen zu interpretieren und sie feinfühlig zu beantworten.
• Wir begegnen uns mit Respekt und Wertschätzung
• Durch diese Haltung und dem entgegengebrachten Vertrauen möchten wir die Persönlichkeit der Kinder stärken. Wir leben diesen Umgang miteinander und untereinander.
• Wir achten die Rechter der Kinder, nehmen Gefühle wahr und widmen uns diesen.
• Akzeptanz von persönlichen Grenzen
• Achtsamkeit für Nähe und Distanz
2Gewaltfreie Kommunikation
Das Konzept der gewaltfreien Kommunikation soll Konfliktsituationen in allen Lebensbereichen besser gestalten und den gemeinsamen Wunsch, VON HERZEN ZU GEBEN, Wirklichkeit werden lassen.

Der Psychologe Marshall B. Rosenberg war davon überzeugt, Konflikte ohne Urteile, Schuldzuweisungen und Gewalt lösen zu können. Dazu entwickelte er die 4 Grundpfeiler der gewaltfreien Kommunikation:

Beobachtungen

Gefühle

Bedürfnisse

Bitten

Rosenberg nannte dies aus folgendem Grund GIRAFFEN- SPRACHE:

Eine Giraffe hat einen langen Hals und kann von der Höhe gut beobachten. Sie hat das größte Herz aller Landtiere, welches für Mitgefühl und Liebe steht. Sie lebt friedvoll mit allen zusammen.
3Die Ampelmethode
Die sogenannte Ampelmethode ist ein pädagogisches Werkzeug, das den Fachkräften in der Kita dabei hilft, professionell zu handeln.
Des Weiteren dient diese Methode als Prävention, sich an die Grundsätze des Verhaltenskodex zu halten.
Sensible Situationen und Arbeitsabläufe werden in den Blick genommen und die formulierten Regeln geben Orientierung für alle Mitarbeitenden. Darüber hinaus erleichtern sie die Einarbeitung neuer Kolleg*innen.

Bei der Ampelmethode bekommen alle Fachkräfte eine „Ampel-Tabelle“. Mit deren Hilfe können die Fachkräfte die notwendigen Verhaltensregeln entwickeln.

Rot = Verhaltensweisen, die immer falsch und verboten sind und deshalb (rechtliche) Konsequenzen haben.

Gelb = Verhaltensweisen und Handlungen, die nicht erwünscht sind und deshalb nicht vorkommen sollen.

Grün = Verhaltensweisen und Handlungen, die legitimiert, fachlich begründet und zum Wohle der Kinder sind.

Im Anschluss an die Anwendung der Ampelmethode ist das gemeinsame Reflektieren unerlässlich.

3. Unser Kindergarten als Schutzort

1Was versteht man unter Kindeswohlgefährdung?
Treten in einem Kindergarten Ereignisse oder Entwicklungen auf, die das Wohl der betreuten Kinder beeinträchtigen, ist der Träger nach § 47 Abs.2 SGB VIII verpflichtet, die Vorfälle umgehend der zuständigen Aufsichtsbehörde (Landesjugendamt) zu melden. Diese Meldepflicht tritt also nicht erst im Falle einer Gefährdung, sondern bereits bei der Beeinträchtigung des Wohles eines oder mehrerer Kinder ein.

Bei uns im Waldkindergarten hat jedes einzelne Kind das Recht auf liebevolle Betreuung, Erziehung und Bildung, auf die Unversehrtheit seines Körpers und seiner Seele.

Jedes Kind hat das Recht auf eine glückliche Kindheit, die es befähigt, ein selbständiger, selbstbewusster und autonomer Mensch zu werden, der sich in sein soziales Umfeld integrieren kann.

Dabei wird immer die Persönlichkeit des Kindes respektiert.

Unser Bestreben ist es, in unserer pädagogischen Arbeit auf jegliche Form von ADULTISMUS zu verzichten. Um dies zu erreichen ist es notwendig, Alltagssituationen ständig kritisch zu reflektieren.

„Adultismus beschreibt das Machtungleichgewicht zwischen Kindern und Erwachsenen. Der Begriff verweist auf die Einstellung und das Verhalten Erwachsener, die davon ausgehen, dass sie allein aufgrund ihres Alters intelligenter, kompetenter, schlicht besser sind als Kinder und Jugendliche und sich daher über deren Meinung und Ansichten hinwegsetzen.“ (Ritz, 2010, S.128)

Wir möchten unsere Kinder in ihren Meinungen, Vorstellungen und Bedürfnissen wahrnehmen und sie ernst nehmen. Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn eine gegenwärtige oder zumindest unmittelbar bevorstehende Gefahr für die Kindesentwicklung abzusehen ist, die bei ihrer Fortdauer eine erhebliche Schädigung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls des Kindes mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.

Formen von Gewalt im Kindergarten Gewalt kommt in Kindertageseinrichtungen in sehr unterschiedlichen Formen vor und kann deutlich sichtbar oder subtil auftreten. Sie kann von einer pädagogischen Fachkraft ausgehen und sich gegen ein Kind richten. Aber auch folgende Möglichkeiten von Gewalt gehören dazu:

• Gewalt unter Kindern
• Gewalt von Kindern gegen eine erwachsene Person
• Gewalt unter Mitarbeiter*innen
• Gewalt unter den Eltern
• Gewalt von Eltern gegen eine Fachkraft
• Gewalt von Fachkräften gegen Eltern
• Gewalt von Eltern gegen ihre Kinder (am Treffpunkt oder bei Veranstaltungen)
• Gewalt von Kindern gegen ihre Eltern (am Treffpunkt oder bei Veranstaltungen)

Gewalt kann körperlich, seelisch oder sexuell sein und unterschiedliche Mischformen annehmen. Sie kann aktiv sein oder passiv, z.B. im Falle der Unterlassung notwendiger Handlungen.
Allen Formen von Gewalt gemeinsam sind der fehlende Respekt vor der Integrität einer anderen Person und die Verletzung ihres Rechts auf körperliche und seelische Unversehrtheit. Geht die Gewalt von einer erwachsenen Person aus und richtet sich gegen ein Kind, wird darüber hinaus dessen Recht auf gewaltfreie Erziehung missachtet.

Die folgende Übersicht und Auflistung der häufigsten Formen von Gewalt in Kitas und auch zuhause soll uns alle „aufschrecken“ und sensibel machen:

Körperliche Gewalt und Vernachlässigung :
Einsperren, Festbinden, Schlagen, Schubsen, Treten, unzureichende Körperpflege, Verbrühen, Vergiften, Verkühlen, Zerren, Zwang zum Essen, am Arm ziehen…
Nicht- Schützen vor Gewalt von anderen, im Kindergarten z.B. Gewalt von anderen Kindern!
Kinder zwingen, Dinge zu tun, die sie sich nicht zutrauen oder die ihnen Angst machen!

Seelische Gewalt und Vernachlässigung :
Ablehnen, Abwerten, Angst machen, Anschreien, Ausgrenzen, Bedrohen, Beleidigen, Beschämen, Demütigen, Diskriminieren, Erpressen, Herabsetzen, Ignorieren, Kind in Muster drücken („Immer machst du…“), Bloß stellen, Auslachen, Wegschauen, Ironie und Sarkasmus.
Wenn Kinder andere Kinder ausgrenzen, z.B. „Du bist nicht mehr mein Freund! Ich lade Dich nicht zu meinem Geburtstag ein…“

Wir im Kindergarten arbeiten präventiv, indem wir mit den Vorschulkindern das Löwenmut-Projekt durchführen und im Alltag Regeln mit den Kindern für den Umgang miteinander erarbeiten.

Sexuelle Gewalt :
• ein Kind ohne dessen Einverständnis oder gegen seinen Willen streicheln, liebkosen oder küssen, seine körperliche Nähe erzwingen
• ein Kind ohne Notwendigkeit an seinen Genitalien berühren
• ein Kind sexuell stimulieren
• sexuelle Handlungen durch ein Kind an sich selber vornehmen lassen
• bei sexuellen Übergriffen unter Kindern nicht intervenieren
• Kinder zu sexuellen Posen auffordern
• Kinder in sexuell aufreizenden Posen fotografieren
• Kindern pornografische Fotos zeigen
• Kinder nicht altersgerecht mit sexuellen Themen konfrontieren

Wir arbeiten, wenn die Situation es erfordert, mit folgenden Regeln bzw. Grundsätzen:
• Wenn eine Berührung von mir ausgeht (z.B. beim Trösten), das Kind vorher fragen!
• Die richtigen sexuellen Begriffe verwenden (Penis, Vulva,…)
• Niemand wird ausgelacht! Alle Sorgen werden ernst genommen!
• Bei Doktorspielen gibt es verbindliche Regeln: Alle spielen freiwillig mit! Jeder spielt nur, was er spielen will! Keine älteren Jugendlichen oder Erwachsenen dürfen mitspielen! Ihr spielt nur Dinge, die Spaß machen und sich gut anfühlen! Wenn ein Kind Stopp sagt, hört Ihr sofort auf! Ihr steckt kein Spielzeug oder andere Fremdkörper in Körperteile wie Nase, Vagina,…
• Niemand Fremdes darf Euch anfassen!
• Ihr dürft immer Hilfe holen!
• Wenn der Personalschlüssel es zulässt, darf das Kind selber entscheiden, wer es aufs Klo begleiten, wickeln oder umziehen soll.

Vernachlässigung der Aufsichtspflicht :
Kinder unangemessen lang oder in gefährlichen Situationen unbeaufsichtigt lassen, Kinder „vergessen“ ( z.B. auf dem Spielplatz oder nach dem Sport ), notwendige Sicherheitsvorkehrungen oder Hilfestellungen unterlassen, Kinder in gefährliche Situationen bringen.
2Altersgemäße Aufklärung der Kinder und Prävention
Folgenden Verhaltensregeln bzw. Präventionsprinzipien sollen nicht nur die Kinder, sondern auch die Mitarbeiter*innen schützen:

1. Dein Körper gehört DIR!
2. Vertraue Deinen Gefühlen. Sie sind richtig und wichtig!
3. Es gibt angenehme und unangenehme Berührungen. Du alleine entscheidest!
4. Du hast das Recht, NEIN zu sagen und es ist nicht Deine Schuld, wenn Dir was passiert!
5. Du kennst den Unterschied zwischen guten und schlechten Geheimnissen!
6. Du hast das immer das Recht, Hilfe zu holen!

Altersgemäße Aufklärung der Kinder
Mit zunehmender Reife wird mit den Kindern in unserem Kindergarten altersgerecht über sexuelle Themen geredet: Was sind Sachen (z.B. Berührungen, Küsse, Gestik, Ausdrücke), die nur Mama und Papa machen dürfen? Was sind Sachen, die niemand ohne mein Einverständnis machen darf? An wen wende ich mich, wenn jemand was gemacht hat, was ich nicht wollte? Ich darf NEIN sagen! An wen wende ich mich, wenn eine Erzieher*in nicht auf STOP hört? An wen wende ich mich, wenn Mama oder Papa (oder ein anderes Familienmitglied) nicht auf STOP hören?

Pädagogische Arbeit mit dem Thema Körper, körperliche Grenzen und Gefühlen
Im Rahmen der täglichen pädagogischen Arbeit werden über alle Kindergartenjahre wiederholt folgende Themen zum Kinderschutz behandelt:
• Projekte und Angebote zur Wahrnehmung und Benennung des eigenen Körpers, z.B.: Wie heißen alle Körperteile inklusive der Geschlechtsteile, kreative Projekte zur Darstellung und Einzigartigkeit des eigenen Körpers, Turnen, Tanzen, Musikmachen mit dem eigenen Körper
• Wie und wo sind meine körperlichen Grenzen? („Mein Körper gehört mir!“) Wie wahre ich diese Grenzen? Wie verhalte ich mich in unangenehmen Situationen? Was empfinde ich als angenehm/unangenehm und wie kann ich das äußern?
• Wahrnehmung, Benennung und Regulation von Gefühlen ( z.B. mit Emotionswürfeln, Spiegelbild, regelmäßige Gesprächsrunden über Gefühle und den Umgang damit )

Nähe und Distanz
Körperliche und emotionale Nähe sind Teil unseres Konzeptes. Die körperliche Kontaktaufnahme erfolgt jedoch nur als Antwort auf die Bedürfnisse des Kindes. Jedes Kind kann immer frei entscheiden, ob es jede Form der körperlichen Nähe von Erwachsenen, aber auch von anderen Kindern, annehmen oder ablehnen möchte. Küsse auf den Mund oder die Wange überschreiten das professionelle Nähe- Distanz-Verhältnis zwischen Bezugsperson und Kind. Ausnahmen sind hier lediglich durch das Kind initiierte Küsse auf die Wange der Bezugsperson – dies werten wir als legitime Geste der Zuneigung der Kinder. Die Bezugsperson kann in einem solchen Fall diese Geste der Zuneigung je nach individueller Befindlichkeit zulassen oder auch ablehnen. Hierbei muss auf die Gleichbehandlung aller Kinder geachtet werden. Jede Bezugsperson muss eine individuelle Grundsatzentscheidung bezüglich ihrer körperlichen Grenzen (z.B. Wangenküsse) treffen und diese mit den Kindern kommunizieren.
Wir möchten die Kinder davor schützen, sich von fremden Menschen anfassen zu lassen.
3Schutz der Intimsphäre der Kinder
Wickelsituation und Umziehen
Das Wickeln und auch das Umziehen ist ein sehr privater Vorgang. Jedes Kind hat das Recht darauf, das Wickeln und Umziehen durch bestimmte Bezugspersonen abzulehnen. Auf Wunsch der Kinder dürfen aber auch Praktikant*innen nach einer Einweisung diese pflegerischen Aufgaben übernehmen. Beide Vorgänge sollten zum Schutz der Privatsphäre der Kinder im „leeren“ Bauwagen stattfinden.

Toilettengang
Die Toilettensituation im Waldkindergarten ist etwas Besonderes. Draußen in der Natur, am „Wald-Pipi-Platz“, haben die Jungen ihre WC-Stelle und auch die Mädchen ihre WC-Bäume. Für den Stuhlgang gibt es ein Kompostklo mit festen Toilettenbrillen und einer Schutzwand.

Gemeinsame Toilettengänge entsprechen in vielen Bereichen der natürlichen Entwicklung der Kinder. Das Erkennen der körperlichen Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen ist z.B. ein wichtiger Prozess der kindlichen Entwicklung und soll den Kindern nicht vorenthalten werden. Dennoch sollen alle Kinder die Möglichkeit haben, ihren Toilettengang in privater Atmosphäre zu absolvieren. Hierfür dürfen die Kinder je nach Wunsch auch alleine an die Toilettenstelle gehen. Den Kindern wird je nach Bedarf Hilfestellung geleistet. Individuelle Wünsche der Kinder bezüglich der hilfeleistenden Bezugspersonen werden auch dabei berücksichtigt.

Doktorspiele
Sobald sich ein Interesse bezüglich Nacktheit und sogenannter Doktorspiele ankündigt, werden die Regeln des Umgangs miteinander verstärkt besprochen. (siehe Punkt 3.1.) Erwachsene nehmen unter keinen Umständen aktiv an diesen Vorgängen teil. Sie sorgen lediglich dafür, dass keine Grenzüberschreitungen unter den Kindern stattfinden.
Dennoch ist allen Bezugspersonen bewusst, dass Kinder solche Spiele gerne unbeaufsichtigt vornehmen und eine ständige Überwachung weder möglich noch erstrebenswert ist. Daher werden mit den Kindern regelmäßig die Umgangsregeln besprochen und mögliche Beschwerdeverfahren aufgezeigt.

4. Intervenierende Maßnahmen

1Kommunikationswege und professionelle Handlungsweisen
Auf der folgenden Seite finden Sie unser Handlungsmodell, das wir bei Problemen und Konflikten in unserer Einrichtung anwenden.

Handlungsmodell bei Problemen und Konflikten in unserer Einrichtung.

Wichtig: Es ist für uns selbstverständlich, dass es in individuellen Situationen einen sogenannten „Handlungsspielraum“ geben muss. Das heißt also, Handlungsweisen und die Reihenfolge der verschiedenen Schritte dürfen gegebenenfalls auch von unserem Modell abweichen.

Anleitung zur Risikoanalyse und zum Ampelsystem
1. Wir müssen uns überlegen, in welchen Bereichen Risiken liegen können. Das sind die sogenannten Risikobereiche. Diese tragen wir gemeinsam in die erste Spalte ein.
2. Als nächstes sollte man sich Gedanken darüber machen, welche konkreten Risiken in den einzelnen Bereichen auftreten können (Spalte 2 ).
3. Im nächsten Schritt sollten diese Risiken mit Hilfe der Ampelfarben bewertet und danach priorisiert werden.
4. Jetzt sollte man sich Strategien bzw. Maßnahmen überlegen, um das Risiko zu mindern oder abzuwenden.

Die Ampelfarben bedeuten folgendes:
- Grün = konkrete Situationen, die angemessen, fachlich begründet und legitimiert sind.
- GELB = konkrete Situationen, die nicht angemessen, nicht erwünscht und daher zu vermeiden sind.
- ROT = konkrete Situationen, die grundsätzlich immer falsch sind und sogar rechtliche Konsequenzen haben können.

Die Priorisierung funktioniert folgendermaßen:
1 = Sofort Maßnahmen ergreifen
2 = Innerhalb eines Jahres Maßnahmen planen
3 = Bei der nächsten Evaluierung des Schutzkonzeptes neu bewerten
2Verhaltenskodex für unsere Einrichtung
Wir, der Waldkindergarten Schurwaldspatzen e.V. will allen Kindern, die uns anvertraut sind, Lebensräume bieten, in denen sie ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und ihre Begabungen frei entfalten können.
Ich, ………………………………………( Name ), bin mir meiner Verantwortung für den Schutz der mir anvertrauten Kinder bewusst. Ich verpflichte mich daher, alles in meinen Kräften stehende zu tun, dass niemand den mir anvertrauten Kindern seelische, körperliche und/oder sexuelle Gewalt antut und unser Kindergarten ein sicherer Ort für alle ist.

1. Ich weiß, dass mein pädagogisches Handeln, meine Erziehung, Betreuung, Beaufsichtigung und Pflege unvereinbar ist mit jeder Form von körperlicher, verbaler, psychischer und sexualisierter Gewalt. Jedes Verhalten, das die Achtung vor dem anderen Menschen und seiner eigenen Entwicklung verletzt oder stört, widerspricht den Prinzipien meines persönlichen pädagogischen Handelns.
2. Ich unterstütze die Kinder in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen, selbstbewussten und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten. Ich unterstütze ihr Recht auf seelische und körperliche Unversehrtheit und ihr Recht auf Hilfe und stärke sie, für diese Rechte wirksam einzutreten.
3. Meine Arbeit mit den mir anvertrauten Kindern ist geprägt von Wertschätzung und Vertrauen. Ich achte ihre Rechte und ihre Würde.
4. Ich gehe achtsam und verantwortungsbewusst mit Nähe und Distanz um. Ich respektiere die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham der Kinder. Dabei achte ich auf meine eigenen Grenzen.
5. Ich bemühe mich, jede Form von persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Maßnahmen zum Schutz der Kinder einzuleiten. Ich beziehe gegen jegliches diskriminierende, gewalttätige und sexistische Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Verhalten sich Kolleg*innen sexuell übergriffig oder gewalttätig, setze ich mich für den Schutz der Kinder ein.
6. Ich höre zu, wenn die mir anvertrauten Kinder mir verständlich machen möchten, dass ihnen durch weitere Menschen seelische, verbale, sexualisierte oder körperliche Gewalt angetan wird. Ich bin mir bewusst, dass solche Gewalt von männlichen oder weiblichen Tätern verübt werden kann und dass Mädchen und Jungen zu Opfern werden können.
7. Ich kenne die Verfahrenswege und die Ansprechpartner*innen in unserer Einrichtung oder bei unserem Träger. Ich weiß, wo ich mich beraten lassen oder Hilfe zur Klärung bzw. Unterstützung bekommen kann und werde sie bei Bedarf in Anspruch nehmen.
8. Ich bin mir meiner besonderen Vertrauens-und Autoritätsstellung gegenüber den mir anvertrauten Kindern bewusst. Ich handle nachvollziehbar und ehrlich. Abhängigkeiten nutze ich nicht aus und missbrauche nicht das Vertrauen der Kinder.
9. Ich bin mir bewusst, dass jede gewaltgeprägte Äußerung oder Handlung und jede sexualisierte Handlung in der Beziehung zu Kindern disziplinarische und strafrechtliche Folgen hat.

Wenn ich Kenntnis von einem Sachverhalt erlange, der den Verdacht auf sexuellen Missbrauch nahe legt, teile ich dies unverzüglich der zuständigen Einrichtungsleitung und /oder einer zuständigen Person unserer Trägerschaft mit.
3Verfahren bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung
Oberste Priorität für uns in der Einrichtung ist der Schutzauftrag:

„Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafung, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ § 1631 Abs. 2 BGB

Das Kindeswohl und Kindeswohlgefährdung sind unbestimmte Rechtsbegriffe. „Eine Gefährdung ist eine gegenwärtige, in solchem Maße vorhandene Gefahr, dass sich bei der weiteren Entwicklung eine erhebliche Schädigung mit ziemlicher Sicherheit voraussehen lässt.“ (Bundesgerichtshof)

Jeder Fall ist eine komplexe Einzelfallentscheidung. Deshalb ist es unverzichtbar, im Team, mit der Leitung, dem Vorstand und weiteren Fachstellen das Verfahren anzustreben.

Handlungsabfolge bei Verdacht einer Wohlgefährdung:

Einschätzung des Gefährdungsrisikos unter Einbindung mehrerer Fachkräfte (Leitung) und einer insoweit erfahrenen Fachkraft. • Wahrnehmen
• Beobachten
• Dokumentieren (objektiv und sachlich)
• Kollegiale Beratung  Vernetzung
• Gespräche mit der Insofern erfahrenen Fachkraft, Fachberatung
• Gemäß Ablaufplan Träger und Jugendamt einschalten

--> Einbeziehung der Personensorgeberechtigten, wenn dies den Schutz des Kindes nicht in Frage stellt.
--> Träger wirkt bei Personensorgeberechtigten auf Inanspruchnahme von Hilfen hin, wenn die Gefährdung nicht anders abgewendet werden kann.
--> Info ans Jugendamt, wenn die bisherigen Schritte nicht zur Abwendung der Kindeswohlgefährdung führen bzw. dies nicht gewiss ist.
--> Im Jugendamt erfolgt die Einschätzung des Gefährdungsrisikos.

Die Fachkräfte haben eine Meldepflicht.

Die Gefährdungseinschätzung ist eine fachliche Bewertung:
- Mögliche Schädigungen des Kindes in seiner weiteren Entwicklung
- Erheblichkeit der Gefährdungsmomente (Intensität, Häufigkeit, Dauer)
- Grad der Wahrscheinlichkeit (Prognose eines „Schadenseintrittes“)
- Fähigkeiten der Eltern, die Gefahr abzuwenden
- Bereitschaft der Eltern, die Gefahr abzuwenden

Die Einschätzungsskala ist die KiWo-Skala (KiTa) gem. §8a SGBVIII in Kindertageseinrichtungen. (KVJS Jugendhilfe. www.kvjs.de)

5. Partizipation - Kinder stärken durch Selbstwirksamkeit Selbstbestimmung

1Partizipation
Mit dem Begriff Partizipation sind verschiedene Arten und Formen der Beteiligung gemeint. Die 3 folgenden Begriffe spielen eine wesentliche Rolle:

• Mitbestimmung
• Selbstbestimmung
• Selbstverwaltung

Mitbestimmung
Die Idee eines Projektes kommt von einer erwachsenen Person. Alle Entscheidungen, die das Projekt betreffen, werden gemeinsam und demokratisch besprochen.

Selbstbestimmung
Die Idee wird von den Kindern eigenständig entwickelt. Sie wird von engagierten Erwachsenen unterstützt oder gefördert. Die Entscheidungen fällen die Kinder, die Erwachsenen werden eventuell beteiligt. Sie tragen die Entscheidung aber mit.

Selbstverwaltung
Die Kinder haben vollständige Entscheidungsfreiheit über das OB und WIE eines Anliegens, das den Erwachsenen lediglich mitgeteilt wird.
2Beschwerdemanagement für Kinder
Kinder haben das Recht, sich zu informieren, sich mitzuteilen, gehört zu werden und sich zu versammeln. Kinder sind entsprechend ihrem Entwicklungsstand an allen sie zu betreffenden Entscheidungen zu beteiligen.
Sie sollen sich beschweren dürfen und Gehör finden und wir Erwachsenen müssen sie dabei ernst nehmen und Vorbild sein.
Vorbild sein können wir z.B., indem wir den Kindern „ihr“ Problem aus einem anderen Blickwinkel zeigen, Toleranz üben und das soziale Miteinander im Blick haben.
Wenn ein Kind das Gespräch sucht und sich mitteilen will, ist es wichtig, dass wir Erwachsenen zuhören, Gespräche lenken und/oder begleiten und gegebenenfalls Hilfestellungen im Konfliktlöseprozess geben.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, positive oder negative Gefühle auszudrücken.
• NONVERBAL : Gestik, Mimik
• VERBAL : Aktives oder passives Beherrschen der Sprache
• KREATIV: Bildnerisches Gestalten, Musik, Tanz, Bewegung
• EMOTIONAL: Positive oder Negative Gefühlsäußerungen

Diese Möglichkeiten der Gefühlsäußerung sind Signale, die von den Erzieher*innen wahrgenommen werden müssen.

Voraussetzungen für ein gutes Beschwerdemanagement der Kinder sind:
• Ein geeigneter Rahmen, um sich wohl und sicher zu fühlen wie z.B. im Abschlusskreis: Was war gut/schlecht? Daumen hoch/runter!
• Ein wertschätzendes, emotionales Klima
• Unsere volle Aufmerksamkeit
• Schnelle Reaktion auf das Verhalten des Kindes
• Die Richtigkeit der Interpretationen
• Eine interessierte und von Akzeptanz geprägte Haltung
• Engagement von Seite der Erzieher*innen
• Feinfühligkeit, was die Reaktion betrifft
3Gelebte Partizipation - Beteiligungsverfahren für die Kinder in unserem Kindergarten
Es ist wichtig für die Qualität unserer Arbeit, dass wir uns folgende Frage immer wieder stellen:

Wie wird Beteiligung bei uns im Waldkindergarten tatsächlich gelebt?
Welche konkreten Methoden und Ideen haben wir, damit die Kinder sich in dieser Sache ernst genommen fühlen?

Zuallererst braucht es einfühlsame Mitarbeiter*innen, die ein offenes Ohr für die Anliegen der Kinder haben. Außerdem ein waches Auge bei der Beobachtung, um das Wohlbefinden der Kinder sicherzustellen und die Stimmung einzufangen. Dies ist für uns Erzieher*innen ein pädagogisches Selbstverständnis.

Konkret können die Kinder bei uns in folgenden Bereichen, bei folgenden Themen oder durch folgende Verfahren Partizipation leben:
• Im Freispiel / freie Angebote
• Themenauswahl und Mitbestimmung bei Morgenkreisen, Projekten, Kochtagen, Bepflanzung des Hochbeetes, Platzgestaltung und Umsetzung von Ideen auf dem Kindergartengelände
• Dienste: Klingeldienst, Seifendienst, Wasserdienst, Gießen der Pflanzen
• Vesperspruch, Begrüßungs-und Abschiedslieder
• Geburtstage : Motto, Gestaltung
• Regeln gemeinsam überdenken und anpassen
• Abstimmungen mit Steinen
• Kinderkonferenzen mit Redestab
• Botengänge zur anderen Gruppe
• Patenschaften
• Kinder als Experten

Uns ist bewusst, dass wir immer dran bleiben müssen und uns die Frage immer wieder stellen sollten: Wo wollen wir noch hin? Was ist unser Ziel?

6. Resilienz

1Resilienz ist das Immunsystem der Kinderseele
Resilienz ist die Fähigkeit, schwierige Ereignisse und Herausforderungen zu erkennen, erfolgreich zu meistern und sogar gestärkt aus einer solchen Situation hervorzugehen.

Resilienz ist erlernbar. Wir alle können das Immunsystem der Seele unserer Kinder präventiv stärken. Dafür gibt es die sogenannten Resilienzfaktoren bzw. Schutzfaktoren.

Unter diesen Schutzfaktoren versteht man bestimmte Eigenschaften des Kindes, die sich schützend und stärkend um dessen Seele legen. Diese Eigenschaften erwirbt das Kind in der Interaktion mit seiner Umwelt und durch die erfolgreiche Bewältigung von altersspezifischen Entwicklungsaufgaben.

An dieser Stelle möchten wir die 6 Resilienzfaktoren in den folgenden Punkten nennen:
2SELBSTWAHRNEHMUNG - „Ich verstehe mich selbst weil ich weiß, was ich fühle.“
Damit unsere Kinder lernen, sich selbst wahrzunehmen, ist es wichtig, ihr Gespür für den eigenen Körper und die eigenen Gefühle zu fördern.

So fällt es ihnen leichter:
• Wenn sie sich selbst spüren und reagieren können.
• Wenn sie ein gesundes Selbstbewusstsein haben.
• Durch soziale Kontakte
• Wenn man seine Stärken und Schwächen kennt.
• Durch ein gutes Bild von sich selbst
3SELBSTSTEUERUNG - „Wohin mit meinen Gefühlen?“
Um die Fähigkeit zu entwickeln, sich selbst regulieren zu können, brauchen die Kinder unsere Unterstützung, indem wir:
• Ihnen Strategien und Handlungsweisen anbieten, die ihnen dabei helfen, mit ihren Gefühlen und Impulsen umzugehen.
• Ihnen stets zur Seite stehen
• Sie annehmen, wie sie sind
4SELBSTWIRKSAMKEIT - „Ich bewirke etwas und dieses Etwas ist sogar richtig gut!“
Um die Kinder an dieser Stelle zu stärken, ist folgendes wichtig:
• Ihnen Verantwortung zu übertragen und sie in tägliche Abläufe einzubeziehen.
• Anerkennung, Liebe, Akzeptanz und Wertschätzung zu geben
• Ihnen ihre Stärken aufzuzeigen
• Ihnen Möglichkeiten geben, über sich hinauszuwachsen.
• Ihnen ehrliche Rückmeldung zu geben und Hilfe zur Selbsthilfe anbieten
5SOZIALE KOMPETENZ - „Ich verstehe Dich weil ich weiß, was Du fühlst.“
Die soziale Kompetenz als Grundbaustein der Resilienzförderung beinhaltet für uns:
• Auf andere Menschen zugehen zu können
• Sich selbst zu behaupten
• Konflikte selbständig lösen zu können

All diese Kompetenzen fördern wir bei unseren Kindern, indem wir sie in ihrem Tun und Handeln ernst nehmen, ihnen zuhören und sie bestärken.
6PROBLEMLÖSEFÄHIGKEIT - „Hilf mir, es selbst zu tun!“
Wir müssen unseren Kindern zutrauen, Probleme gezielt anzugehen. Dabei ist es wichtig, ihnen bei Bedarf Hilfestellung zu geben und sie dazu zu ermutigen, eigene Lösungen zu finden, um ans Ziel zu gelangen.

Was würde Pippi Langstrumpf sagen?
„Das habe ich noch nie vorher versucht, also bin ich völlig sicher, dass ich es schaffe.“
7ADAPTIVE BEWÄLTIGUNGSKOMPETENZ - „Ich kenne meine Grenzen!“
Dieser Schutzfaktor befähigt unsere Kinder dazu, festzustellen, ob sie eine schwierige Situation selbständig bewältigen können oder ob sie unsere Unterstützung benötigen.
Um diese Kompetenz zu fördern ist es wichtig, dass wir gemeinsam mit den Kindern schwierige Situationen erkennen. Anschließend sollten wir diese reflektieren und uns dann gezielt Zeit nehmen, mit ihnen ins Gespräch zu kommen.
Wir nehmen sie in ihren Anliegen ernst und stellen ihnen Fragen. Es ist für uns von großer Bedeutung, ein solches Gespräch positiv zu beenden und dem Kind das Gefühl zu geben, dass es in einer solchen Situation nicht alleine ist.

Durch eine liebevolle Begleitung und dem wohlwollenden Rahmen, den wir den Kindern geben, haben sie die Möglichkeit, ihre persönlichen Schutzfaktoren zu entwickeln und sich für das Leben mit all seinen Höhen und Tiefen zu rüsten.

7. Vernetzung zum Kinderschutz

1Psychologische Beratungsstelle Esslingen
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen a. N.
Tel. 0711/3P02-42671
2Psychologische Beratungsstelle Nürtingen
Ladratsamt Esslingen
Außenstelle Nürtingen
Am Obertor 29
72622 Nürtingen
Tel: 0711 3902-42828
3Psychologische Beratungsstelle Kreisdiakonieverband im Landkreis Esslingen
Filderstadt
Eisenbahnstr. 3
70794 Filderstadt
Tel: 0711 702096

Echterdingen
Gartenstr. 2
70771 Leinfelden-Echterdingen
Tel: 0711 7979368
4Psychologische Beratungsstelle Caritasverband Nürtingen
Werastr. 20
72622 Nürtingen
Tel: 0722 2158-0
5Psychologische Beratungsstelle Stiftung Tragwerk
Schlierbacher Str. 43
73230 Kichheim u. T.
Tel: 07021 485590
6KOMPASS-Beratungsstelle bei vermutetes sexueller Gewalt
Marstallgasse 3
73230 Kichheim u. T.
Tel: 07021 6132
7Wildwasser Esslingen e.V. bei vermuteter sexueller Gewalt
Merkelstraße 16
73728 Esslingen a. N.
Tel: 0711 355589
8Pro Familia
Wellingstraße 8-10
73230 Kichheim-Teck
Tel: 07021 3697
9Fachberatung Kindertagesbetreuung für: Kindertageseinrichtungen und den Tageselternverein
Landratsamt Esslingen
Pulverwiesen 11
73726 Esslingen a. N.
Tel: 0711 3902-48321
kindertagesbetreuung@lra-es.de
10Kreisjugendring Esslingen für: Jugendhäuser, Jugendhausähnliche Einrichtungen, Mobile Jugendarbeit
Kinder- und Jugendhaus Aichtal
Straße zur Rudolfshöhe 25
72631 Aichtal-Aich
Tel: 07127 960827
kindeswohl@kjr-es.de
11Beratungsstelle Sucht und Prävention
Landratsamt Esslingen
Kirchstr. 17
72622 Nürtingen
Tel: 0711 3902-48480